Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENOMICS E-Charging Technology GmbH
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ENOMICS E-Charging Technology GmbH (nachfolgend ENOMICS) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (=Kunden) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Vertragspartners bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Vertragspartner bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Wurden diese Geschäftsbedingungen rechtswirksam vereinbart und werden an uns auf Grund dieser Angebote gerichtet, so ist der Anbietende während einer angemessenen, mindestens jedoch 8tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Unsere Forderungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. IV. nicht
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Unsere Forderungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. IV. nicht.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) sowie aus wichtigen Gründen, nämlich Konkurs des Vertragspartners oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Vertragspartners die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Verbrauchergeschäften haben wir nur das Recht, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttoprechnungsbetrages zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Vertragspartner - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen, bei Verbrauchergeschäften lediglich 15 % des Bruttorechnungsbetrages.
Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern im Fernabsatz
(§§3 Z 2 Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§3 Z1 FAGG) gilt das FAGG und es wird auf die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Anhang I (siehe unten) verwiesen. Jedenfalls hat der Vertragspartner die unmittelbaren Kosten der Rücksendung und eine etwaige Demontage durch den Elektriker selbst zu tragen.
VI. Mahn und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Unternehmergeschäften wird jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,-- pro Mahnung verrechnet. Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten bleibt davon unberührt.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Vertragspartner die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Vertragspartner all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wenn die vereinbarten Termine und Lieferfristen überschritten werden, kann der Vertragspartner nach Setzung einer Nachfrist von mindestens einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. IX nicht.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Vertragspartner zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Vertragspartner verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Gewährleistung
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer nachzuweisen. §924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. §933 b ABGB findet keine Anwendung. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. XII. nicht.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Vertragspartner, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Vertragspartner Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Vertragspartner hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Vertragspartner diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. XIV nicht.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Vertragspartner bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Garantie
ENOMICS gewährt für jede Ladebox eine Garantie von 3 Jahren, beginnend mit dem Vertragsabschluss. Keine Garantie kann auf Beschädigungen gewährt werden, die nicht von einer zweckmäßigen Nutzung herrühren. Insbesondere auf Beschädigungen des Ladesteckers oder Ladekabels (bei fixem Ladekabel) bzw. auf Bruch des Schutzdeckels (bei Geräten mit Ladebuchse) sowie auf Beschädigungen der gebrandeten Acryl-Frontplatte oder der Gehäusebeschichtung. Nicht im Garantieumfang enthalten sind die Kosten für die Demontage durch den Elektriker bzw. die Einsendung der Ladebox durch den Vertragspartner. Diese Kosten sind vom Vertragspartner in voller Höhe selbst zu tragen.
XVII. Sicherheit
Die vor Ort gültigen Elektrotechnikvorschriften sind einzuhalten!
XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
XIX. Urheberrecht
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XX. Schriftverkehr per E-Mail
Der Vertragspartner verzichtet auf die postalische, papiergebundene Zusendung von Rechnungen und stimmt der Zusendung der Rechnung per E-Mail zu. Weiteres stimmt der Vertragspartner der Zusendung von Mitteilungen oder Erklärungen per E-Mail zu.
XXI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
XXII. Datenschutz, Newsletter
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten, nämlich der „Name“, „Firma“, „E-Mail Adresse“, „Telefonnummer“ und die „Adresse“ zum Zweck der Vertragserfüllung und der Rechtsdurchsetzung bzw. Inkassoangelegenheiten automationsunterstützt von ENOMICS gespeichert und verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der ENOMICS E-Charging Technology GmbH (Brunhildengasse 1/1/14f 1150 Wien, E-Mail: office@enomics.at, Web: www.enomics.at) schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Weiteres stimmt der Vertragspartner zu, dass seine personenbezogenen Daten nämlich der Name“, „Firma“, „E-Mail Adresse“ zum Zweck der Zusendung von Informationen, Werbung und Newslettern automationsunterstützt von ENOMICS gespeichert und verarbeitet werden und der Vertragspartner stimmt dem Erhalt von Newslettern von ENOMICS zu. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der ENOMICS E-Charging Technology GmbH (Brunhildengasse 1/1/14f 1150 Wien, E-Mail: office@enomics.at, Web: www.enomics.at) widerrufen werden.
ANHANG – Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §11 FAGG
A. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
1. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
2. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
3. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;
4. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ENOMICS E-Charging Technology GmbH, Brunhildengasse 1/1/14f 1150 Wien, E-Mail: office@enomics.at, Web: www.enomics.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (ENOMICS E- Charging Technology GmbH, Brunhildengasse 1/1/14f 1150 Wien) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von Ihnen (dem Verbraucher) zu tragen.
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
B. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
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